
Kapitel 5, § 24
Übermittlung personenbezogener Daten per Fax
Die Übermittlung personenbezogener Daten per Fax ist grundsätzlich unzulässig. In spezifischen
Bestimmungen können Ausnahmen, insbesondere Übergangsbestimmungen, vorgesehen werden; dabei sind die Vorschriften der §§ 5 ff. und die jeweils aktuellen Sicherheitsstandards
zu beachten.