Abschnitt 6, § 27

Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt zum 1. März 2021 in Kraft. Zugleich tritt das Gesetz über das Verwaltungsverfahren im kirchlichen Datenschutz (KDS-VwVfG) vom 18. Dezember 2020 (Kirchlicher Anzeiger für die Diözese Aachen vom 1. Februar 2021, Nr. 18, S. 34 ff.) außer Kraft.

Aachen, 23. Februar 2021

L.S. + Helmut Dieser
Bischof von Aachen

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