§ 14

Inkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt zum 01. August 2025 in Kraft.

(2) Zugleich tritt die Anordnung über den kirchlichen Datenschutz für die Verarbeitung personenbezogener Daten in den katholischen Schulen in freier Trägerschaft im Erzbistum Köln (KDO-Schulen) vom 02. Februar 2006 (Amtsblatt des Erzbistums Köln 2006, Nr. 73, S. 57 ff.) außer Kraft.


Köln, 1. August 2025

+ Rainer Maria Card. Woelki
Erzbischof von Köln


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