
Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG)
Inhaltsverzeichnis
Artikel 6: Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten
Artikel 7: Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten
Artikel 9: Offenlegung gegenüber kirchlichen und öffentlichen Stellen
Artikel 10: Offenlegung gegenüber nicht kirchlichen und nicht öffentlichen Stellen
Artikel 11: Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
Artikel 13: Verarbeitung, für die eine Identifizierung der betroffenen Person nicht erforderlich ist
Kapitel 4: Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter
Abschnitt 1: Technik und Organisation; Auftragsverarbeitung
Artikel 26: Technische und organisatorische Maßnahmen
Artikel 27: Technikgestaltung und Voreinstellungen
Artikel 28: Gemeinsam Verantwortliche
Artikel 29: Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag
Artikel 30: Verarbeitung unter der Aufsicht des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters
Abschnitt 2: Pflichten des Verantwortlichen
Artikel 31: Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
Artikel 32: Zusammenarbeit mit der Datenschutzaufsicht
Artikel 33: Meldung an die Datenschutzaufsicht
Artikel 34: Benachrichtigung der betroffenen Person
Artikel 35: Datenschutz-Folgenabschätzung und vorherige Konsultation
Abschnitt 3: Betrieblicher Datenschutzbeauftragter
Artikel 36: Benennung von betrieblichen Datenschutzbeauftragten
Artikel 37: Rechtsstellung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten
Artikel 38: Aufgaben des betrieblichen Datenschutzbeauftragten
Kapitel 6: Datenschutzaufsicht
Artikel 42: Bestellung des Diözesandatenschutzbeauftragten als Leiter der Datenschutzaufsicht
Artikel 43: Rechtsstellung des Diözesandatenschutzbeauftragten
Artikel 44: Aufgaben der Datenschutzaufsicht
Artikel 45: Zuständigkeit der Datenschutzaufsicht bei über- und mehrdiözesanen Trägern
Artikel 46: Zusammenarbeit mit anderen Datenschutzaufsichten
Der Datenschutz ist ein kompliziertes und oft unübersichtliches Thema. Damit es Ihnen nicht so geht, haben wir Ihnen das Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz übersichtlich aufbereitet.
Hier erhalten sie das offizielle PDF des Gesetzes.