Kapitel 9, § 58

Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Überprüfung

(1) Dieses Gesetz tritt am 24. Mai 2018 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Anordnung über den kirchlichen Datenschutz (KDO) im Erzbistum Hamburg vom 7. März 2014 (Kirchliches Amtsblatt Erzbistum Hamburg, 20. Jg., Nr. 3, Art. 36, S. 45 ff., v. 18. März 2014) außer Kraft.

(2) Dieses Gesetz soll innerhalb von drei Jahren ab Inkrafttreten überprüft werden.

H a m b u r g, 22. Dezember 2017

L.S. + Dr. Stefan Heße
Erzbischof von Hamburg

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