§ 18

Inkrafttreten

(1) Diese Ordnung tritt am 24.05.2018 in Kraft.

(2) Diese Ordnung soll innerhalb von drei Jahren ab Inkrafttreten überprüft werden.

Approbiert durch Beschluss der Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz vom 20.02.2018

Rekognosziert durch Dekret der Apostolischen Signatur vom 03.05.2018

Promulgiert durch Schreiben des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz vom 14.05.2018

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