
Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG)
geändert durch Beschluss der Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands vom 24. November 2025
Inhaltsverzeichnis
§ 6: Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten
§ 7: Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten
§ 11: Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
§ 12: Verarbeitung von personenbezogenen Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten
§ 13: Verarbeitung, für die eine Identifizierung der betroffenen Person nicht erforderlich ist
Kapitel 4: Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter
Abschnitt 1: Technik und Organisation; Auftragsverarbeitung
§ 26: Technische und organisatorische Maßnahmen
§ 27: Technikgestaltung und Voreinstellungen
§ 28: Gemeinsam Verantwortliche
§ 29: Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag
§ 30: Verarbeitung unter der Aufsicht des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters
Abschnitt 2: Pflichten des Verantwortlichen
§ 31: Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
§ 32: Zusammenarbeit mit der Datenschutzaufsicht
§ 33: Meldung an die Datenschutzaufsicht
§ 34: Benachrichtigung der betroffenen Person
§ 35: Datenschutz-Folgenabschätzung und vorherige Konsultation
Abschnitt 3: Betriebliche Datenschutzbeauftragte
§ 36: Benennung von betrieblichen Datenschutzbeauftragten
Der Datenschutz ist ein kompliziertes und oft unübersichtliches Thema. Damit es Ihnen nicht so geht, haben wir Ihnen das Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz übersichtlich aufbereitet.
Hier erhalten Sie das offizielle PDF des Gesetzes.